Tod

Wir alle müssen sterben
Keiner weiß, wann und wie sein Leben zu Ende geht. Wie die Geburt, so ist auch der Tod nicht Sache des Menschen selbst. Manchmal ist es eine lange Krankheit, manchmal ein Unfall, der zum Tode führt. 
Auch wenn wir das alle wissen, bestürzt uns der Tod eines Menschen. Je näher er uns stand, desto größer ist der Schmerz. 
Wichtig ist deshalb, dass der Tod nicht verdrängt wird, sondern dass man darüber mit den nächsten Angehörigen spricht und soweit möglich, seine Angelegenheiten vorher regelt. Jeder Tag kann der letzte sein. Hilfreich ist eine sog. Patientenverfügung, ein Testament und eine Liste all derer, die die Angehörigen informieren sollen. Sie erleichtern den Angehörigen wichtige Entscheidungen. 
Wenn möglich, sollte ein dem Tode Nahestehender nicht allein gelassen werden. Selbst in Krankenhäusern und Altenheimen wird oft die Möglichkeit eingeräumt, dass ein Angehöriger auch bei Nacht da bleiben kann.
Wichtig ist, dass man dem Sterbenden das Loslassen ermöglicht. Deshalb sollten gute Worte gesprochen werden und es sollten keine Erbverhandlungen oder Beerdigungsvorbereitungen am Sterbebett besprochen werden. 
Hilfreich für Angehörige ist die Arbeit des Hospizdienstes: 
Hospizdienst westlicher Enzkreis, Dobler Str. 2 , 75334 Straubenhardt
Tel 07082 – 941515 oder 07232 – 3709670 - Fax 07232 – 3709671
E-mail: hospiz.westl.enzkreis@gmx.de

Was nach dem Tod zu tun ist
Wenn der Arzt den Tod festgestellt und bescheinigt hat, sollten die Angehörigen ein Bestattungsinstitut beauftragen. In der Regel nimmt dieses mit dem Friedhofamt und mit dem zuständigen Pfarramt Verbindung auf. Die Angehörigen können auch selbst mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen. 
Der Termin der Bestattung wird mit dem Institut abgesprochen, das daraufhin alles Weitere regelt. 
Das Pfarramt nimmt mit den Angehörigen Kontakt auf. Meist setzt sich der Pfarrer oder die Vertretung des Pfarrers mit den Angehörigen zusammen, um mit ihnen über die Gestaltung der Bestattungsfeier zu sprechen. Sinn der kirchlichen Beerdigung ist es, das Leben des Verstorbenen zu würdigen und von der Kraft des christlichen Glaubens über den Tod hinaus Zeugnis zu geben. 

Erd - oder Feuerbestattung
Wenn der/die Verstorbene nicht schon vor dem Tod einen bestimmten Wunsch geäußert hat, welche Art der Bestattung er/sie wünscht, entscheiden die Angehörigen. Vor jeder Form der Bestattung kann und soll eine Feier stattfinden. Sie hilft, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. 
Nach einer Feuerbestattung wird manchmal noch die Begleitung eines Pfarrers bei der Urnenbeisetzung gewünscht. Sie kann jedoch auch im kleinsten Kreis der Angehörigen selbst geschehen ohne Pfarrer geschehen. Die Erdbestattung erfolgt in der Regel gleich nach der Feier in der Totenhalle.
 

Nach der Bestattung
„Es ist ein guter und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten“, heißt es im Buch der Weisheit des Alten Testaments. Die Kirche gedenkt der Verstorbenen in jeder Eucharistiefeier. Mit den Angehörigen wird deshalb ein Gottesdiensttermin ausgemacht, bei dem der/die Verstorbene in den Fürbitten und beim Hochgebet erwähnt wird. Eigene Totengottesdienste bzw. Requien finden nicht statt, weil sich der Friedhof meist nicht in der Nähe der Kirche befindet und die Gemeinde beim Gottesdienst anwesend sein sollte. 
Es ist auch schön, wenn nach einem Jahr eines Verstorbenen bei einem Gottesdienst gedacht wird. Die Angehörigen sollten dies dem Pfarramt mitteilen, wenn sie ein solches Gedenken wünschen.
An Allerseelen gedenkt die Gemeinde aller Verstorbenen eines Jahres und erwähnt ihren Namen beim Allerseelengottesdienst oder beim Gräberbesuch am Nachmittag des Allerheiligentages, also des 1. Nov. Bitte schauen Sie deshalb auf unsere Website.